Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mood Studios AG
Stand: März 2024, Version 1.0
A.
Allgemeines
1.
Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB»)der Mood Studios AG (nachfolgend «Mood Studios») regeln das Verhältnis sämtlicher Verträge zwischen Mood Studios und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote und Verträge mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit, sind durch eine Person mit Zeichnungsberechtigung zu zeichnen und gelten nur für das Geschäft, für welches sie vereinbart sind.
1.3
Der konkrete Inhalt und Umfang der durch Mood Studios zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich abschliessend aus der jeweiligen Offerte resp. dem jeweiligen Einzelvertrag (inkl. allfällig weiterer explizit als Vertragsbestandteil bezeichnete Anhänge; nachfolgend gesamthaft «Einzelvertrag»). Diese AGB sowie der zugehörige Einzelvertrag regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien abschliessend. Alle vorherigen zwischen den Vertragsparteien getroffenen Verträge und Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand (mündlich oder schriftlich) werden dadurch ersetzt, ausgenommen allfällige vor dem Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages getroffene Vertraulichkeitsvereinbarungen. Bei Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag und den AGB gehen die Bestimmungen des Einzelvertrages vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, Mood Studios hat ihre Geltung ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
1.4
Dieser allgemeine Teil findet auf sämtliche Verträge Anwendung. Dieser findet auch auf die nachfolgenden Kapitel Anwendung, wobei die darin enthaltenen Bestimmungen vorgehen.
1.5
Mood Studios behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Mood Studios informiert die betroffenen Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den davon betroffenen Einzelvertrag mit Mood Studios ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies innerhalb von 14 Tagen, akzeptiert er die Änderungen.
2.
Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand und Vertragserfüllung
2.1
Angaben in Preislisten, auf der Webseite oder in sonstigen Werbeunterlagen von Mood Studios als auch mündliche Auskünfte sowie Auskünfte per Chat, E-Mails etc. stellen weder verbindliche Angebote noch Zusicherungen von Eigenschaften oder Garantien dar. Diese Angaben verstehen sich nicht als Offerte.
2.2
Verträge zwischen Mood Studios und dem Kunden kommen durch gegenseitige Unterzeichnung einer Offerte oder eines Einzelvertrages oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Mood Studios (E-Mail genügt) zustande. Die bei der Offerterstellung zugrundeliegende Budgetierung basiert auf dem aktuellen Wissensstand und kann sich bis zur Rechnungsstellung in einem vordefinierten Rahmen verändern.
2.3
Grundlage jedes Auftrags ist ein vom Kunden vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen von Mood Studios zu berücksichtigen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Vertragserfüllung Gestaltungsfreiheit.
2.4
Mood Studios ist dazu berechtigt zur Erbringung des Vertragsgegenstandes selbständige Subunternehmer und/oder Freelancer (nachfolgend „Subunternehmer“) beiziehen. Vertragliche Beziehungen zwischen den Dritten und dem Kunden entstehen diesfalls nicht.
2.5
Mood Studios ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt, einseitige Änderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen, sofern diese
- zwecks Einhaltung rechtlicher Vorschriften oder technischer Verbesserungen notwendig oder sinnvoll sind; oder
- der vertraglich vereinbarte resp. vorgesehene Zweck nicht beeinträchtigt wird.
3.
Leistungsänderungen /
Change Management
3.1
Die Parteien können während der Vertragsdauer Änderungen am Vertragsgegenstand (Leistungsumfang, Termine, Kosten etc.) in Form von sog. Change-Requests beantragen.
3.2
Fallen im Rahmen eines Change-Requests des Kunden umfangreiche Abklärungsarbeiten seitens Mood Studios an, ist der damit verbundene Zusatzaufwand vom Kunden zu vergüten. In diesem Falle unterbreitet Mood Studios dem Kunden vorab ein entsprechendes Angebot, welches dieser annehmen oder ablehnen kann.
3.3
Change-Requests haben zwingend schriftlich (inkl. E-Mail) zu erfolgen. Soweit nicht explizit abweichend geregelt, beantworten die Parteien einen Change-Request der anderen Partei innert 10 Tagen nach dessen Erhalt schriftlich per E-Mail. Mood Studios teilt dem Kunden im Rahmen seiner Antwort insbesondere zeitnah mit, welche Auswirkungen der Change-Request auf den Vertragsgegenstand hat (Leistungsumfang, Termine, Kosten etc.). In der Folge hat der Kunde innert 5 Tagen schriftlich mitzuteilen, ob der Change Request im vorgeschlagenen Rahmen umgesetzt werden soll.
3.4
Die Vergütung von Änderungen oder Ergänzungen, für welche keine zusätzliche Offerte erstellt worden ist, erfolgt nach Aufwand sowie in Anwendung der aktuell gültigen Stundenansätze von Mood Studios. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche aus Änderungs- oder Ergänzungswünschen resultierende Mehrkosten zu übernehmen.
4.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen zu schaffen, dass Mood Studios die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen kann. Zu den Pflichten und Obliegenheiten des Kunden gehören insbesondere, jedoch nicht abschliessend:
- Zeitgerechte Bereitstellung sämtlicher für die Erbringung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Informationen, Arbeitsmaterialien, Schnittstellen, Infrastruktur und personellen Ressourcen sowie der Zugang und Zugriff darauf (inkl. Remote-Zugriff); Mood Studios darf davon ausgehen, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsmaterialien vollständig und korrekt sind.
- Sicherstellung der Verfügbarkeit und Mitwirkung von erforderlichen, fachkundigen sowie entscheidungsbefugten Mitarbeitenden des Kunden und/oder Dritten.
- Instruktion der eigenen Mitarbeitenden bzgl. des Vertragsgegenstandes.
- Zeitnahe Beantwortung von Anfragen seitens Mood Studios (per Telefon und Mail innert max. 2 Arbeitstagen).
- Mitwirkung bei Tests und allfälligen Abnahmeverfahren innert der festgelegten Frist.
- Proaktive Information von Mood Studios bzgl. bestehender oder drohender Störungen und Gefahren, welche die Erbringung des Vertragsgegenstandes beeinträchtigen können.
- Bei Bedarf Überbindung der vertraglichen Pflichten auf durch den Kunden beigezogene Dritte, sofern diese an der Erbringung des Vertragsgegenstandes beteiligt sind.
- Geheimhaltung allfälliger von Mood Studios an den Kunden mitgeteilten Zugangsdaten (keine Bekanntgabe an unbefugte Dritte); sollte der Kunde Kenntnis davon erhalten, dass unbefugte Dritte im Besitze von solchen Zugangsdaten sind, hat er Mood Studios umgehend und umfassend darüber zu informieren; der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, welche über seine Zugangsdaten erfolgen.
- Rechts- und vertragskonforme Nutzung des Vertragsgegenstandes; bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, Mood Studios umgehend darüber zu informieren.
- Angemessene und periodische Sicherung der eigenen Daten; eine Sicherung der Daten und Inhalte hat insbesondere auch vorgängig zu Änderungen, Eingriffen oder Reparaturarbeiten durch Mood Studios oder Dritte zu erfolgen.
- Wartung-, Pflege und Absicherung der eigenen IT-Infrastruktur.
- Einhaltung der von Mood Studios oder Dritten kommunizierten Benutzungsvorschriften und Handlungsanweisungen im Umgang mit dem Vertragsgegenstand.
- Der Kunde ist verpflichtet, Mood Studios eine angemessene Zahl von Referenzexemplaren unentgeltlich zu überlassen.
4.2
Weitere Pflichten/Obliegenheiten bleiben vorbehalten. Diese können sich insbesondere aus der Offerte/dem Einzelvertrag ergeben. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, auch nach schriftlicher Aufforderung (E-Mail ausreichend) durch Mood Studios nicht nach, kann Mood Studios die Leistungserbringung einstellen. Mood Studios ist berechtigt, die daraus resultierenden Mehraufwendungen dem Kunden nach Aufwand in Rechnung zu stellen, wobei Mood Studios die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vorbehält.
5.
Leistungen und Produkte Dritter
5.1
Für Leistungen und Produkte Dritter (nachfolgend Drittleistungen) inklusive vom Kunden oder von Mood Studios imAuftrag des Kunden bezogene Dienstleistungen und Produkte gelten die Bestimmungen des Dritten. Der Vertrag entsteht immer zwischen dem Dritten und dem Kunden. Wenn überhaupt, waltet Mood Studios höchstens als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Dritten. Eine eigene Gewährleistung oder Haftung von Mood Studios für Drittleistungen besteht nicht. Mood Studios ist einzig für die sorgfältige Erbringung der eigenen Leistungen gemäss dem jeweiligen Einzelvertrag verantwortlich (z.B. Installation, Customizing etc.). Die korrekte Lizenzierung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
5.2
Die Sach- und Rechtsgewährleistungsrechte des Kunden ergeben sich aus den Herstellerbedingungen. Mood Studios schliesst jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, für Drittleistungen aus.
6.
Zahlungsbedingungen
6.1
Die Preise für die Leistungserbringung ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Sofern im Einzelvertrag nicht explizit abweichend festgehalten,
- verstehen sich die Preise in CHF rein netto, exkl. MWST und allfällig weiterer Abgaben (z.B. Zölle, Gebühren etc.);
- werden Versand- und Verpackungskosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt;
- werden zusätzliche Auslagen (z.B. Reisekosten, Reisezeiten, Spesen, Verbrauchsmaterial, Lizenzgebühren etc.) dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt;
- werden dem Kunden im Rahmen der Offerte/des Einzelvertrages allenfalls periodisch anfallende Gebühren jeweils ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt.
6.2
Leistungen, welche Mood Studios von Drittanbietern bezieht und an den Kunden weiter vertreibt, kann Mood Studios demKunden auch im Voraus in voller Höhe in Rechnung stellen.
6.3
MoodStudios ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Änderungen gibt Mood Studios dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Mood Studios die Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen, oder ändert Mood Studios eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkraft treten derÄnderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
6.4
Sofern nichts anderes vereinbart (z.B. Akontozahlungen), wird bei der Auftragserteilung (Annahme desEinzelvertrags) 50% des Gesamtbetrages fällig. Erstreckt sich die Leistung über einen längeren Zeitraum oder entstehen durch den Kunden verschuldete Verzögerungen, so ist Mood Studios berechtigt im Umfang der bereits geleisteten Arbeiten eine Zwischenrechnung zu stellen.
6.5
Ist der Rechnungsbetrag am letzten Tag der Zahlungsfrist nicht bei Mood Studios eingegangen, tritt der Zahlungsverzug automatisch und ohne Inverzugsetzung ein. Mood Studios ist zudem berechtigt, Mahnspesen (CHF 50.- pro Mahnung) zu fordern. Alle mit der Forderungseintreibung verbundenen werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6.6
Eine Verrechnung mit von Mood Studios nicht ausdrücklich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen seitens des Kunden ist ausgeschlossen.
7.
Haftung
7.1
Die Haftung für eigene vertragliche oder ausservertragliche Haftung gegenüber dem Kunden oder Dritten wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Mood Studios haftet demnach unter sämtlichen Rechtstiteln (inkl. Verzug, Mängel, Personenschäden etc.) nur für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, sowie Schäden infolge Datenverlust undProduktionsausfall sowie deren Folgen, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen und dergleichen wird - soweit gesetzlich zulässig - wegbedungen.
7.2
Die vertragliche und ausservertragliche Haftung von Mood Studios ist ferner ausgeschlossen fürSchäden, die auf falsche Angaben des Kunden oder seiner Berater oder auf sonstiges Handeln, Unterlassen des Kunden, seiner Hilfspersonen, Berater oder Dritter oder andere in der Sphäre des Kunden liegenden Umstände zurückzuführen sind. Der Beweis, dass die Mood Studios nicht auf Geheiss des Kunden bzw. dessen Berater gehandelt hat, obliegt dem Kunden.
7.3
Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Entwürfe, Konzepte und Ausarbeitungen übernimmt Mood Studios keine Haftung. Ebenso haftet Mood Studios nicht für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten, wenn Arbeiten vom Kunden genehmigt wurden oder eine Vorlage dem Kunden zumindest zur Kontrolle angeboten wurde.
7.4
Für Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen und von Mood Studios beigezogenen Dritten ist ebenfalls in jedem Fall jegliche Haftung von Mood Studios ausgeschlossen.
7.5
Allfällige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall betragsmässig auf den Vertragspreis beschränkt.
7.6
Falls durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden Dritte verletzt oder Sachen Dritter beschädigt oder Dritte anderweitig geschädigt werden und infolgedessen Mood Studios dafür in Anspruch genommen wird, hat der Kunde Mood Studios vollumfänglich schadlos zu halten.
8.
Höhere Gewalt
8.1
Beispiele für höhere Gewalt gemäss diesen AGB sind in der folgenden, nicht abschliessenden Aufzählung enthalten:Erdbeben, vulkanische Eruptionen, Überschwemmungen (auch als Folge von Wasseraus Stauseen und künstlichen Wasseranlagen), Feuer, Cyberangriffe, Computerviren, Ausfall der öffentlichen Infrastruktur; Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch die Mood Studios verursacht wurden; behördliche Anordnungen oder Restriktionen im Zusammenhang mit dem Schutz der Bevölkerung vor Bedrohungen (Epidemien und Pandemien auch fortdauernde Pandemien) oder dem Ausfall der öffentlichen Infrastruktur; kriegerische Ereignisse, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, innere Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Krawall, Tumult oder Zusammenrottung) und die dagegen ergriffenen Massnahmen; wesentliche Betriebsstörungen, Sabotage, Epidemie/Pandemie; Nichtverfügbarkeit oder unzureichende Verfügbarkeit von Materialien, Energie, Hilfsstoffen und Transportkapazitäten; Lieferschwierigkeiten, gestörte Lieferketten.
8.2
Für den Fall, dass Mood Studios aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, den Vertrag gar nicht zu erfüllen (Nichterfüllung); nicht vollständig zu erfüllen; nicht rechtzeitig (Späterfüllung) zu erfüllen, besteht keine Haftung der Mood Studios und kein Schadenersatzanspruch des Kunden gegenüber Mood Studios. Eine Haftung für Zufall durch Mood Studios wird wegbedungen.
8.3
Ein Fall höherer Gewalt berechtigt Mood Studios, ihre Leistungserbringung bis zum Zeitpunkt des Wegfalls des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Nachfrist zu sistieren oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die Mood Studios die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Im Falle von höherer Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
9.
Immaterialgüterrechte und Eigentumsübergang
9.1
Soweit in den vorliegenden AGB oder im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verbleiben sämtliche Immaterialgüterrechte (insb. Urheberrechte) an den von Mood Studios oder deren Subunternehmern erstellten Arbeitsergebnissen bei Mood Studios. In diesem Falle erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, zeitlich beschränktes und zur Verwendung eingeschränktes und klar definiertes Nutzungsrecht am vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnis. Dem Kunden ist die Nutzung der Dienstleistung nur im vertraglichen Umfang und nur für sich selbst gestattet.
9.2
Soweit nicht explizit abweichend vereinbart, behält der Kunde das Recht an den von ihm erstellten Inhalten. Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, erhält Mood Studios das Recht, vom Kunden erhaltene Inhalte im erforderlichen Umfang zu nutzen.
9.3
Allfällige Immaterialgüterrechte, die bereits vorbestehen oder im Laufe der Vertragserfüllung entstehen und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Mood Studios stehen, verbleiben bei MoodStudios oder gehen auf Mood Studios über. Wo ein Übergang dieser Rechte vonGesetzes wegen nicht möglich ist, erhält Mood Studios ein kostenloses, nichtausschliessliches und übertragbares Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis.
9.4
Sollten Dritte gegenüber dem Kunden Ansprüche aus der Verletzung ihrer Immaterialgüterrechte infolge dervertragsgemässen Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden geltend machen, so hat der Kunde Mood Studios hiervon umgehend schriftlich zu informieren. In der Folge hat der Kunde sämtliche von Mood Studios erteilten Anweisungen zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, eigenmächtig die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche zu anerkennen. Zudem hat er alles zu unterlassen, was die Abwehr der Ansprüche durch Mood Studios behindern könnte. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nach, kann Mood Studios die rechtliche Verteidigung der Immaterialgüterrechte übernehmen und vom Kunden die notwendige Bevollmächtigung und Mitwirkung einverlangen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist Mood Studios von allen damit verbundenen allfälligen Gewährleistungspflichten entbunden.
9.5
Bis zur kompletten Bezahlung bleiben alle Leistungen beweglicher Sachen insb. Werken im Eigentum von Mood Studios.
10.
Vertraulichkeit
10.1
Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Einzelvertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung der anderen Partei nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugtenDritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der jeweiligen Partei erforderlich ist.
10.2
Mood Studios ist berechtigt, den Kunden für Marketing- und Vertriebszwecke öffentlich als Referenz zu nennen. Mood Studios ist berechtigt, für den Kundenangefertigte Arbeitsergebnisse für die Teilnahme an Auszeichnungen und Wettbewerben sowie für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde gewährt Mood Studios im erforderlichen Umfang eine unentgeltliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz für die Verwendung von Firma oder Name, Logos, Marken und sonstigen Zeichen. Der Kunde ist verpflichtet, Mood Studios eine angemessene Zahl von Referenzexemplaren unentgeltlich zu überlassen. Mood Studios ist berechtigt, auf Arbeitsergebnissen, die für den Kunden angefertigt werden, ihre Firma oder ihren Namen, ihre Logos, Marken und sonstigen Zeichen unentgeltlich anzubringen.
11.
Datenschutz und Aufbewahrung
11.1
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der schweizerischen und – soweit anwendbar - der europäischen Datenschutzbestimmungen und allfälliger weiterer anwendbarer ausländischer Datenschutzbestimmungen. Der Kunde hat insbesondere diesbezügliche Vorschriften bei der Benutzung der Leistungen von Mood Studios (zum Beispiel bei der Erfassung, Speicherung und Bearbeitung eigener Personendaten) jederzeit zu beachten, entsprechende Anforderungen an Mood Studios zu kommunizieren und Missbräuche selber aktiv zu verhindern. Er ist für den angemessenen Schutz der eigenen Daten verantwortlich.
11.2
Mood Studios ist berechtigt, Personendaten des Kunden resp. dessen Mitarbeitenden, Organe oder beigezogenen Dritten zu erheben, zu verarbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken – auch im Ausland – zu nutzen, bekanntzugeben und offen zu legen. Diese Empfänger können sich auch in Ländern befinden, in denen möglicherweise kein gleichwertiges Datenschutzniveau besteht. Der Kunde stimmt einer Datenübermittlung in diese Länder ausdrücklich zu. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke.
11.3
Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung von Personendaten im Rahmen der aktuell gültigen und unter https://www.mood.ch/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung von Mood Studios. Die Datenschutzerklärung bildet integrierenden Bestandteil jeder Rechtsbeziehung zwischen Mood Studiosund dem Kunden.
11.4
Mood Studios ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden nicht zur Archivierung von Arbeitsergebnissen undArbeitsunterlagen verpflichtet. Mood Studios archiviert nach Möglichkeit und auf Risiko des Kunden die finalen Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit Arbeitsergebnissen sowie Referenzexemplare während bis zu drei Monaten. Für eine Archivierung von Rohdaten, ist eine gesonderte Offertstellung und Vereinbarung notwendig. Die Datensicherheit der übertragenen Daten obliegt dem Kunden. Ansonsten werden die Rohdaten frühestens 3 Monate nach Abschluss desProjekts gelöscht. Rohdaten werden nicht dem Kunden übertragen.
12.
Schlussbestimmungen
12.1
Der Kunde darf ohne vorgängige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Mood Studios keine Rechte und Pflichten aus den zwischen dem Kunden und Mood Studios bestehenden Rechtsverhältnissen auf Dritte (einschliesslich verbundener Unternehmen des Kunden) übertragen.
12.2
Sollten Bestimmungen dieser AGB oderder Offerte/des Einzelvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sollen die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3
Jede Änderung, Abweichung oder Ergänzung des zugehörigen Einzelvertrages bedarf der Schriftform. Die vorliegende Schriftformklausel ist davon ebenfalls erfasst.
13.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1
Die Vertragsbeziehungen zwischen Mood Studios und dem Kunden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG; Wiener Kaufrecht) vom11. April 1980.
13.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand istder Hauptsitz von Mood Studios, Kemptthal, soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht.
B.
Werkvertragliche Dienstleistungen
1.
Anwendbarkeit
1.1
Mood Studios erstellt für den Kunden auch Arbeitsergebnisse nach dessen individuellen Anforderungen bzw. Werke im Sinne von Art. 363 ff. OR. Dazu zählen beispielsweise Fotoproduktionen, Videoproduktionen, Werbespots, Magazindesigns, Marketingtools, Dokumentationen, Konzepte etc.
1.2
Die nachfolgenden Bestimmungen finden auf sämtliche Verträge oder Vertragsbestandteile (insb. Innominatverträge)Anwendung, welche werkvertraglichen Charakter haben.
2.
Termine und Lieferfristen
2.1
Alle Angaben zur Verfügbarkeit undLieferzeit erfolgen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Mood Studios garantiert Lieferfristen bzw. den Zeitpunkt der Leistungserbringung nur, wenn diese in der Offerte/im Einzelvertrag explizit zugesichert wurden. Ist dies nicht der Fall, sind Vertragsrücktritt, Inverzugsetzung oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen in der Vertragserfüllung seitens Kunde ausgeschlossen. Mood Studios ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten.
2.2
Vertraglich vereinbarte Lieferfristen beginnen zu laufen, sobald der Kunde alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt und die notwendigen Arbeitsunterlagen undInformationen zur Verfügung gestellt hat. Gerät der Kunde in Verzug, wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmass des Verzugs verschoben.
3.
Gewährleistung
3.1
In Abweichung zu Ziff. A.8 gewährt Mood Studios für werkvertragliche Dienstleistungen gesetzliche Gewährleistung, wobei die folgenden Bestimmungen gelten.
3.2
Keine Mängel stellen Funktionsbeeinträchtigungen der Vertragsgegenstände dar, die aus einer unsachgemässen Benutzung durch den Kunden oder aus sonstigen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammenden Umständen resultieren. Die Gewährleistung für Mängel setzt zudem voraus, dass der Kunde die Vertragsgegenstände nicht selbst oder durch Dritte unautorisiert verändert hat. Die Gewährleistung erlischt zudem, sofern dieVertragsgegenstände entgegen den Weisungen von Mood Studios verwendet wurden.
3.3
Entdeckte Mängel sind vom Kundenunverzüglich – spätestens innert 5 Kalendertagen nach Ablieferung – zu rügen. Sofern der Kunde Mood Studios innert der genannten 5 Kalendertage keine Mängel rügt oder die Vertragsgegenstände produktiv nutzt, gilt der Vertragsgegenstand als mängelfrei genehmigt. Die Mängelrügefrist beginnt auch dann zu laufen, wenn die Abnahme aus Gründen – welche der Kunde zu vertreten hat – nicht erfolgen kann und zwar mit dem ersten Versuch. Sollte der Vertragsgegenstand versteckte Mängel aufweisen, so hat der Kunde diese gegenüber Mood Studios innert 3 Tagen seit Entdeckung anzuzeigen.
3.4
Liegt ein gewährleistungspflichtiger Sachmangel vor, ist Mood Studios allein und ausschliesslich dazu verpflichtet, den Mangel nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung innert angemessener Frist zu beheben. Weitergehende oder andere Gewährleistungsansprüche (namentlich Wandelung und Minderung) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen. Die Mängelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass dem Kundenzumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Auswirkungen des Mangelsvermieden oder umgangen werden können. Der Kunde hat Mood Studios bei der Analyse der Ursachen und Bedingungen des Mangels sowie bei dessen Behebung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
3.5
Weisen die Vertragsgegenstände Rechtsmängel auf, verschafft Mood Studios dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den Vertragsgegenständen. Mood Studios kann die betroffenen Vertragsgegenstände alternativ auch gegen gleichwertige austauschen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat Mood Studios bei der Analyse der Ursachen und Bedingungen des Mangels sowie bei dessen Behebung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
3.6
Erbringt Mood Studios bei der Mängelsuche oder -beseitigung Leistungen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann Mood Studios diese Leistungen nach Aufwand verrechnen (z.B. vom Kundenbehauptete, aber nicht nachweisbare Mängel, Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung etc.).
C.
Beratungs- und weitere Dienstleistungen (Auftrag)
1.
Andwendbarkeit
1.1
Mood Studios erbringt gegenüber dem Kunden auch Beratungs- und weitere Dienstleistungen (z.B. Projektleitung etc.) insbesondere im Sinne von Art. 394 ff. OR.
1.2
Die nachfolgenden Bestimmungen finden auf sämtliche Verträge oder Vertragsbestandteile (insb. bei Innominatkontrakten) Anwendung, welche auftragsrechtlichen Charakter haben.
2.
Dauer und Kündigung
2.1
Beratungsdienstleistungen können von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Bezahlt der Kunde die Rechnung von Mood Studios nicht fristgerecht, so gilt eine Vertragsbeendigung nicht als unzeitig.
2.2
Unbefristete Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, sofern in der Offerte/im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
2.3
Aus wichtigem Grund kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei mit sofortiger Wirkung beendet werden. Als wichtige Gründe gelten unter anderem auch der Annahme- und/oder Zahlungsverzug des Kunden sowie die Beantragung oder Eröffnung eines Konkurs-, Insolvenz-,Nachlass- oder eines vergleichbaren Verfahrens gegenüber dem Kunden.
D.
Wiederkehrende Leistungen
1.
Andwendbarkeit und Laufzeit
1.1
Mood Studios bietet verschiedene wiederkehrende Leistungen und Services an.
1.2
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragsdauer 1 Jahr und verlängert sich automatisch zu gleichbleibenden Bedingungen, wird der Service nicht mindestens 60 Tage vor dem Erneuerungsdatum schriftlich gekündigt.